Erwägungsgrund 4 32016D1693
Die Resolution 1390(2002) wurde vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf der Grundlage des Kapitels VII der Charta der Vereinten Nationen angenommen, wonach der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen alle zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen treffen kann.