Erwägungsgrund 8 32016D1693
ISIL (Da'esh) und Al-Qaida stellen eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit dar. Restriktive Maßnahmen, die die Union im Rahmen der Bekämpfung von ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündeten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen annimmt, fallen unter die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags.