Erwägungsgrund 7 32016D1693
In diesem Kontext wurde in der Resolution 2253(2015) erneut hervorgehoben, dass Sanktionen ein wichtiges Instrument zur Wahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, einschließlich zur Unterstützung der Terrorismusbekämpfung, sind, und darauf hingewiesen, dass ISIL (Da'esh) eine Splittergruppe von Al-Qaida ist und dass alle Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die ISIL (Da'esh) unterstützen, für die Aufnahme in die Sanktionsliste der Vereinten Nationen in Betracht kommen.