Erwägungsgrund 9 32016D1693
Angesichts der von ISIL (Da'esh) und Al-Qaida ausgehenden Bedrohung sollte der Rat die Möglichkeit haben, im Einklang mit den in diesem Beschluss dargelegten Kriterien gezielte restriktive Maßnahmen gegen jede Person, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft, oder gegen jede Einrichtung, die für terroristische Handlungen im Namen von oder zur Unterstützung von ISIL (Da'esh) und Al-Qaida verantwortlich ist, zu verhängen.