Erwägungsgrund 10 32016D0807
Nach dem überarbeiteten Kapitel 8 des FSS-Codes müssen die Systemhersteller der Spezifikation der Wasserqualität besondere Aufmerksamkeit schenken, um interne Korrosion und das Verstopfen der Berieselungssysteme zu vermeiden. Nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i der Richtlinie 2009/45/EG müssen neue Fahrgastschiffe der Klasse A vollständig dem SOLAS-Übereinkommen von 1974 in seiner geänderten Fassung entsprechen, das den FSS-Code beinhaltet, der auf der Grundlage von SOLAS durch die IMO-Entschließung MSC.99(73) verbindlich vorgeschrieben ist. Zudem enthält die Richtlinie 2009/45/EG detaillierte Vorschriften für die Feuerlöschung auf Schiffen der Klassen B, C und D, die in Anhang I Kapitel II-2 Teil A Regeln 4.5 und 4.8 festgelegt sind.