Erwägungsgrund 11 32016D0807
In dem neuen Kapitel 17 des FSS-Codes werden die Spezifikationen für die Schaum-Feuerlöschsysteme zum Schutz der Hubschraubereinrichtungen gemäß SOLAS-Kapitel II-2 näher festgelegt. Nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i der Richtlinie 2009/45/EG müssen neue Fahrgastschiffe der Klasse A vollständig dem SOLAS-Übereinkommen von 1974 in seiner geänderten Fassung entsprechen, das den FSS-Code beinhaltet, der auf der Grundlage von SOLAS durch die IMO-Entschließung MSC.99(73) verbindlich vorgeschrieben ist. Zudem enthält die Richtlinie 2009/45/EG detaillierte Vorschriften für Hubschraubereinrichtungen für Schiffe der Klassen B, C und D, die in Anhang I Kapitel II Teil B Regel 18 festgelegt sind.