Erwägungsgrund 13 32016D0807
Mit den Änderungen des ESP-Codes von 2011 soll die Verwendung der Begriffe im Zusammenhang mit anerkannten Organisationen harmonisiert werden. In den Artikeln 5 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 530/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Anwendung des Zustandsbewertungsschemas (Condition Assessment Scheme — CAS) der IMO auf Einhüllen-Öltankschiffe, die älter als 15 Jahre sind, verbindlich vorgeschrieben. In dem erweiterten Inspektionsprogramm für Prüfungen von Massengutfrachtern und Öltankschiffen bzw. dem erweiterten Prüfungsprogramm (ESP) ist im Einzelnen festgelegt, wie eine solche gründlichere Bewertung durchzuführen ist. Da das CAS für seine Zwecke auf das ESP zurückgreift, sind jegliche Änderungen der ESP-Inspektionen auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 530/2012 automatisch anwendbar.