Erwägungsgrund 8 32016D0807
Durch die Änderungen der SOLAS-Regel II-2/13 werden Anforderungen an neue Ro-Ro-Fahrgastschiffe und andere Fahrgastschiffe mit mehr als 36 Fahrgästen eingeführt, denen zufolge bereits in einem frühen Entwurfsstadium eine Evakuierungsanalyse für die Bewertung der Fluchtwege durchzuführen ist. Die Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge in der Inlandfahrt. Nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i dieser Richtlinie müssen neue Fahrgastschiffe der Klasse A vollständig den Anforderungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 in seiner geänderten Fassung entsprechen. Zudem enthält die Richtlinie 2009/45/EG detaillierte Vorschriften für Fluchtwege auf Ro-Ro-Fahrgastschiffen der Klassen B, C und D, die in Anhang I Kapitel II Teil B Regel 6-1 festgelegt sind.