Beschluss (EU) 2016/807 des Rates vom 15. März 2016 über den im Namen der Europäischen Union auf der 40. Tagung des Ausschusses zur Erleichterung der Formalitäten, der 69. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 96. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Annahme der Änderungen des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs, von MARPOL-Anlage IV, der SOLAS-Regeln II-2/13 und II-2/18, des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme und des Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm von 2011 zu vertretenden Standpunkt
Der Ausschuss zur Erleichterung der Formalitäten (Facilitation Committee — FAL) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat auf seiner 39. Tagung die Änderungen des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs (im Folgenden „FAL-Übereinkommen“) aus dem Jahr 1965 gebilligt. Diese Änderungen werden voraussichtlich auf der 40. Tagung des FAL im April 2016 verabschiedet.
Erwägungsgrund 2 32016D0807
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