Beschluss (EU) 2016/807 des Rates vom 15. März 2016 über den im Namen der Europäischen Union auf der 40. Tagung des Ausschusses zur Erleichterung der Formalitäten, der 69. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 96. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Hinblick auf die Annahme der Änderungen des Übereinkommens zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs, von MARPOL-Anlage IV, der SOLAS-Regeln II-2/13 und II-2/18, des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme und des Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm von 2011 zu vertretenden Standpunkt
Soweit die Änderungen der SOLAS-Regel II-2/13, der SOLAS-Regel II-2/18, des überarbeiteten Kapitels 8 und des neuen Kapitels 17 des FSS-Codes die Bestimmungen der Richtlinie 2009/45/EG für Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge in der Inlandfahrt betreffen, fallen diese Änderungen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union.
Erwägungsgrund 12 32016D0807
Erwägungsgrund 12 32016D0807Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen