Erwägungsgrund 11 32017D0126
Änderungen zur Berichtigung von Fehlern in den nationalen Umsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2013-2020, die bis Ende 2016 durchgeführt wurden, wurden bei der Neuberechnung berücksichtigt, da die richtigen Werte bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Berechnung des sektorübergreifenden Korrekturfaktors hätten vorliegen müssen.