Erwägungsgrund 6 32017D0126
Um dieses Urteil umzusetzen, muss die Kommission die jährliche Höchstmenge an Zertifikaten für Anlagen, die für die kostenlose Zuteilung infrage kommen, in Bezug auf die Anforderungen des Artikels 10a Absatz 5 Buchstabe b der Richtlinie 2003/87/EG neu berechnen; der einheitliche sektorübergreifende Korrekturfaktor ist entsprechend zu ändern.