Erwägungsgrund 10 32017D0145
Außerdem geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die Mitgliedstaaten nicht berechtigt sind, nationale Bestimmungen für die Bewertung der Leistung in Bezug auf Wesentliche Merkmale einzuführen, die über den Inhalt der harmonisierten Normen hinausgehen, was die Vermarktung oder Verwendung der von ihnen abgedeckten Bauprodukte betrifft. Der Inhalt von EN 14904:2006 widerspricht also auch diesen Grundsätzen.