Erwägungsgrund 9 32017D0145
Nach Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sollen harmonisierte Normen die Verfahren und Kriterien für die Bewertung der Leistung der von ihnen abgedeckten Produkte in Bezug auf ihre Wesentlichen Merkmale enthalten. Ganz wie Deutschland angemerkt hat, enthält die Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1 von EN 14904:2006 lediglich einen Verweis auf geltende nationale Anforderungen. In dieser Hinsicht erfüllt EN 14904:2006 nicht die Anforderungen des Artikels 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011.