Beschluss (EU) 2017/145 der Kommission vom 25. Januar 2017 über die Beibehaltung des Verweises auf die harmonisierte Norm EN 14904:2006 „Sportböden — Sportböden für Hallen und Räume mehrfunktionaler Sportnutzung und Mehrzwecknutzung — Anforderungen“ im Amtsblatt der Europäischen Union mit einer Einschränkung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die vorgebliche Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund gelten, der ersten Forderung Deutschlands, der vollständigen Streichung des Verweises auf die Norm EN 14904:2006 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, stattzugeben. Diese Forderung sollte somit abgelehnt werden.
Erwägungsgrund 14 32017D0145
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