Beschluss (EU) 2017/145 der Kommission vom 25. Januar 2017 über die Beibehaltung des Verweises auf die harmonisierte Norm EN 14904:2006 „Sportböden — Sportböden für Hallen und Räume mehrfunktionaler Sportnutzung und Mehrzwecknutzung — Anforderungen“ im Amtsblatt der Europäischen Union mit einer Einschränkung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Außerdem betonte Deutschland, dass es wichtig sei, die Freisetzung solcher anderer gefährlicher Stoffe, vor allem flüchtiger organischer Verbindungen, in den harmonisierten Normen insbesondere für die betreffenden Produkte aufzugreifen.
Erwägungsgrund 6 32017D0145
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