Erwägungsgrund 3 32017D0145
Am 21. August 2015 legte Deutschland formale Einwände gegen die harmonisierte Norm EN 14904:2006 ein. Diese formalen Einwände waren auf Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1 dieser Norm bezogen, der die Bewertungsverfahren und -kriterien für andere gefährliche Stoffe als Formaldehyd oder Pentachlorphenol (PCP) betrifft; mit ihnen wurde gefordert, entweder den Verweis auf diese Norm aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu streichen oder ihn um eine Einschränkung zu ergänzen, die die Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1 dieser Norm aus dem Geltungsbereich dieser Bezugnahme ausschließt.