Erwägungsgrund 15 32017D0145
Was die andere Forderung einer Einschränkung des Verweises durch den Ausschluss von Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1 aus dem Geltungsbereich betrifft, so ist zunächst daran zu erinnern, dass — wie bereits dargelegt — dieser Abschnitt unabhängig vom Ergebnis dieses Verfahrens bezüglich der formalen Einwände nicht anzuwenden ist. Der Klarheit wegen ist es jedoch erforderlich, diese unwirksame Bestimmung explizit von der Bezugnahme auszuschließen.