Art. 18 32017D0046
Aufhebung und Übergangsbestimmungen
Der Beschluss C(2006) 3602 vom 16. August 2006 wird aufgehoben.Die gemäß Artikel 10 des Beschlusses C(2006) 3602 angenommenen Durchführungsbestimmungen und IT-Sicherheitsnormen bleiben insoweit in Kraft, wie sie dem vorliegenden Beschluss nicht widersprechen, bis sie durch Durchführungsbestimmungen und Normen ersetzt werden, die gemäß Artikel 13 des vorliegenden Beschlusses angenommen werden. Bezugnahmen auf Artikel 10 des Beschlusses C(2006) 3602 gelten als Bezugnahmen auf Artikel 13 des vorliegenden Beschlusses.