Art. 1 32018D0628
Die öffentliche Finanzierung, die der KFBG/DMG zwischen 2000 und 2010 in Form von finanziellen Beiträgen gewährt wurde, stellt eine staatliche Beihilfe dar, die mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV vereinbar ist.
Die öffentliche Finanzierung, die der KFBG/DMG zwischen 2000 und 2010 in Form von finanziellen Beiträgen gewährt wurde, stellt eine staatliche Beihilfe dar, die mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV vereinbar ist.