Art. 2 32018D0628
Die Incentive-Regelung des KLU aus dem Jahr 2005 stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.
Die Incentive-Regelung des KLU aus dem Jahr 2005 stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.