Art. 6 32018D0628
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 141326 EUR, die Österreich Ryanair und AMS unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 141326 EUR, die Österreich Ryanair und AMS unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.