Art. 8 32018D0628
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 1134091 EUR, die Österreich TUIfly unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 1134091 EUR, die Österreich TUIfly unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.