Art. 3 32018D0628
Die Vergleichsvereinbarung zwischen der KFBG und AUA stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.
Die Vergleichsvereinbarung zwischen der KFBG und AUA stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.