Art. 4 32018D0628
Die von der KFBG mit Air Berlin geschlossene Vereinbarung über Flughafendienstleistungen vom 8. Juli 2010 stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.
Die von der KFBG mit Air Berlin geschlossene Vereinbarung über Flughafendienstleistungen vom 8. Juli 2010 stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV dar.