Art. 7 32018D0628
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 9566963 EUR, die Österreich HLX unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 9566963 EUR, die Österreich HLX unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.