Art. 5 32018D0628
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 1827267 EUR, die Österreich Ryanair, LV und AMS unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.
Die staatliche Beihilfe in Höhe von 1827267 EUR, die Österreich Ryanair, LV und AMS unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat, ist mit dem Binnenmarkt unvereinbar.