Beschlusses (EU) 2018/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 und der Richtlinien 94/63/EG und 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 86/278/EWG und 87/217/EWG des Rates in Bezug auf Verfahrensvorschriften auf dem Gebiet der Umweltberichterstattung und zur Aufhebung der Richtlinie 91/692/EWG des Rates
Als Teil des Aktionsplans der EU für die Kreislaufwirtschaft hat die Kommission vorgeschlagen, die Richtlinien 94/62/EG, 1999/31/EG, 2000/53/EG und 2008/98/EG zu ändern und die Bezugnahme auf die Richtlinie 91/692/EWG zu ersetzen.
Erwägungsgrund 11 32018D0853Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen