Erwägungsgrund 3 32018D0853
Die Richtlinie 91/692/EWG zielte darauf ab, in bestimmten Umweltschutzrichtlinien die Vorschriften über die Übermittlung von Angaben und die Veröffentlichung von Berichten auf sektoraler Basis zu rationalisieren und zu verbessern. Zu diesem Zweck wurden mehrere Richtlinien durch die Richtlinie 91/692/EWG geändert, indem einheitliche Anforderungen an die Berichterstattung eingeführt wurden.