Erwägungsgrund 10 32019D1749
ETIAS ist ebenfalls Teil des Schengen-Besitzstands. Irland hat sich nicht an der Annahme der Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates beteiligt, die die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des ETIAS regelt, und diese ist für Irland nicht bindend.