Erwägungsgrund 11 32019D1749
DubliNet ist nicht Teil des Schengen-Besitzstands. Die Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission, mit der DubliNet, ein separater gesicherter elektronischer Kanal zur Übermittlung von Daten, eingerichtet wird, ist für Irland bindend.