Erwägungsgrund 8 32019D1749
Eurodac ist nicht Teil des Schengen-Besitzstands. Irland hat sich an der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates beteiligt, die die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung von Eurodac regelt, und diese ist für Irland bindend.