Erwägungsgrund 12 32019D1749
In Anbetracht seiner Beteiligung an Eurodac und DubliNet sowie seiner partiellen Beteiligung am SIS hat Irland das Recht, sich an den Tätigkeiten der Agentur insoweit zu beteiligen, als die Agentur für das durch die Verordnung (EU) 2018/1862 geregelte Betriebsmanagement des SIS, für das Betriebsmanagement von Eurodac und von DubliNet verantwortlich ist.