Erwägungsgrund 16 32019D1749
Nach Annahme des Beschlusses vom 23. Juli 2019 ist die erste Voraussetzung dafür, dass Irland die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1726 anwendet, erfüllt.
Nach Annahme des Beschlusses vom 23. Juli 2019 ist die erste Voraussetzung dafür, dass Irland die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1726 anwendet, erfüllt.