Erwägungsgrund 17 32019D1749
Um die Einhaltung der Verträge und geltenden Protokolle zu gewährleisten und zugleich die Einheitlichkeit und Kohärenz der Verordnung (EU) 2018/1726 zu erhalten, hat Irland mit Schreiben vom 12. April 2019 an den Rat beantragt, dass die Verordnung (EU) 2018/1726 gemäß Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 19 über den in den Rahmen der Europäischen Union einbezogenen Schengen Besitzstand (im Folgenden „Schengen-Protokoll“), soweit die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1726 sich auf die Zuständigkeit der Agentur für das Betriebsmanagement des SIS gemäß der Verordnung (EU) 2018/1861, die die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 ersetzen wird, und der Verordnung (EU) 2018/1860 sowie des VIS, des EES und von ETIAS beziehen.