Erwägungsgrund 18 32019D1749
Der Rat erkennt das Recht Irlands an, gemäß Artikel 4 des Schengen-Protokolls einen Antrag auf Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1726 insofern zu stellen, als Irland diese Verordnung aus anderen Gründen nicht anwendet.