Erwägungsgrund 5 32019D1749
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1726 ist die Agentur für das Betriebsmanagement des Schengener Informationssystems (SIS), des VIS und von Eurodac zuständig. Die Agentur ist ferner für die Konzeption, die Entwicklung oder das Betriebsmanagement des Einreise-/Ausreisesystems (EES), von DubliNet sowie des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) zuständig. Die Agentur kann ebenso mit der Konzeption, der Entwicklung und dem Betriebsmanagement anderer IT-Großsysteme im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts betraut werden, wenn dies in entsprechenden, auf die Artikel 67 bis 89 AEUV gestützten Rechtsakten der Union vorgesehen ist.