Erwägungsgrund 10 32020D2233
Die Rückflüsse aus der AKP-Investitionsfazilität sollten mit Blick auf den geschätzten Gesamtbetrag für den Zeitraum 2021-2027 jährlich als Ergänzung zu den einschlägigen Haushaltslinien des externen Finanzierungsinstruments im Einklang mit den Programmierungsdokumenten übertragen werden.