Erwägungsgrund 7 32020D2233
In der gemeinsamen Mitteilung betonten die Kommission und der Hohe Vertreter, dass Finanzierungsinstrumente dazu dienen, Investitionen mit hoher entwicklungsbezogener Wirkung zu fördern, vor allem zur Unterstützung des Privatsektors, und zwar nach den Kriterien, die in der Mitteilung der Kommission vom 13. Mai 2014 mit dem Titel „Stärkung der Rolle des Privatsektors im Hinblick auf die Schaffung von inklusivem und nachhaltigem Wachstum“ festgelegt wurden‚ nämlich messbare entwicklungsbezogene Wirkung, Zusätzlichkeit, Neutralität, gemeinsames Interesse und Kofinanzierung, Demonstrationseffekt und Einhaltung sozialer, ökologischer und fiskalischer Standards.