Erwägungsgrund 12 32020D2233
Gemäß dem NDICI-Vorschlag sollten die Mittel aus Rückflüssen in erster Linie für mit hohen finanziellen Risiken behaftete Entwicklungsinstrumente eingesetzt werden, insbesondere für Finanzierungen mit besonderem Entwicklungseffekt, Beteiligungsfonds und Aktivitäten in den am wenigsten entwickelten Ländern. Die Finanzierungen sollten darauf abzielen, die entwicklungsbezogene Wirkung zu maximieren.