Erwägungsgrund 5 32020D2233
Der mit der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) wird als von großer Relevanz für den Investitionsbedarf der betroffenen Regionen (Subsahara-Afrika und Europäische Nachbarschaft) sowie in Bezug auf die Prioritäten und Verpflichtungen der Union eingestuft.