Erwägungsgrund 11 32020D2233
Die Kommission sollte die Mittel aus Rückflüssen über die Europäische Investitionsbank (EZB), einschließlich über den EFSD+, gezielt bereitstellen, um ihre entwicklungsbezogene Wirkung und ihre Zusätzlichkeit zu maximieren und dabei auch die Schuldentragfähigkeit zu berücksichtigen. Alle Finanzierungen sollten der Governance-Struktur des EFSD+ und dem Grundsatz „Vorrang für die Politik“ unterliegen.