Erwägungsgrund 1 32020D0472
Am 19. Januar 2020 fand in Berlin eine Konferenz zu Libyen statt. Die Teilnehmer verpflichteten sich insbesondere, das mit der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und den nachfolgenden Resolutionen, insbesondere den Resolutionen 2292 (2016) und 2473 (2019), verhängte Waffenembargo unmissverständlich und uneingeschränkt einzuhalten und umzusetzen.