Erwägungsgrund 4 32020D0472
Am 17. Februar 2020 erzielte der Rat eine politische Einigung über die Einleitung einer neuen Operation im Mittelmeer, mit der das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen unter Einsatz luft-, satelliten- und seegestützter Mittel umgesetzt werden soll. Als Nebenaufgaben sollte diese Operation zur Umsetzung von Maßnahmen der Vereinten Nationen zur Verhinderung der illegalen Ausfuhr von Erdöl aus Libyen, zum Kapazitätsaufbau und zur Schulung der libyschen Küstenwache und der lybischen Marine und zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser- und Menschenhändlernetze beitragen. Das Operationsgebiet und das Gebiet von Interesse (Area of Interest) der Operation sollten entsprechend dem vereinbarten Mandat in den einschlägigen Planungsdokumenten festgelegt werden.