Art. 12 32020D0655
Rechtsbehelfe
Die Rechtsbehelfe, die den Mitarbeitern der EZB nach den Beschäftigungsbedingungen für Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank zur Verfügung stehen, gelten nicht für datenschutzbezogene Beschwerden.
Die Rechtsbehelfe, die den Mitarbeitern der EZB nach den Beschäftigungsbedingungen für Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank zur Verfügung stehen, gelten nicht für datenschutzbezogene Beschwerden.