Erwägungsgrund 10 32020D0954
Nach dem Abkommen von Anhang 16 Band IV Teil II Kapitel 3 Absätze 3.1.3 und 3.2.1 sowie Anlage 1 müssen die Vertragsstaaten der ICAO ihre Entscheidung mitteilen, ob sie freiwillig teilnehmen oder die freiwillige Teilnahme an CORSIA zum 1. Januar 2021 beenden. Die Vertragsstaaten müssen der ICAO ebenfalls mitteilen, für welche Option sie sich für die Berechnung der Kompensationspflichten der Flugzeugbetreiber im Zeitraum 2021-2023 entschieden haben. Sie müssen diese Mitteilungen bis zum 30. Juni 2020 machen.