Beschluss (EU) 2020/954 des Rates vom 25. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Mitteilung über die freiwillige Teilnahme am System zur Verrechnung und Verringerung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) ab dem 1. Januar 2021 und die für die Berechnung der Kompensationspflichten der Flugzeugbetreiber im Zeitraum 2021-2023 gewählte Option
Die Kommission hat den Bericht noch nicht vorgelegt. Daher ist es dringend erforderlich, dass die Kommission den Bericht gemäß Artikel 28b Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG zusammen mit dem entsprechenden Vorschlag an das Europäische Parlament und an den Rat so bald wie möglich, jedoch noch vor Ende 2020, vorlegt.
Erwägungsgrund 17 32020D0954Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen