Erwägungsgrund 12 32020D0954
In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, den im Namen der Union in der ICAO zu vertretenden Standpunkt unter Berücksichtigung der Mitteilungspflicht gemäß Anhang 16 Band IV festzulegen, insbesondere weil die freiwillige Teilnahme an CORSIA und die Wahl der Option nach Anhang 16 Band IV Absatz 3.2.1 die Rechte und Pflichten in einem unter das Unionsrecht fallenden Bereich, namentlich der Richtlinie 2003/87/EG und in gewissem Umfang der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, entscheidend beeinflussen können.