Erwägungsgrund 6 32020D0954
2017 wurde die Verordnung (EU) 2017/2392 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geändert. Einer der Zwecke dieser Verordnung war, die Umsetzung von CORSIA ab 2021 vorzubereiten, die Anforderungen des Unionsrechts an die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke von CORSIA sowie für die Berichterstattung und Überprüfung der Durchführung von CORSIA festzulegen.