Beschluss (EU) 2020/954 des Rates vom 25. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Mitteilung über die freiwillige Teilnahme am System zur Verrechnung und Verringerung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) ab dem 1. Januar 2021 und die für die Berechnung der Kompensationspflichten der Flugzeugbetreiber im Zeitraum 2021-2023 gewählte Option
In diesem Zusammenhang muss sichergestellt werden, dass derzeitige und mögliche künftige Unterschiede zwischen dem Unionsrecht und Anhang 16, Band IV effektiv berücksichtigt werden, damit der Rechtsrahmen der Union im notwendigen Umfang erhalten bleibt, einschließlich des Ermessens des Gesetzgebers, über das künftige System der Union für den betreffenden Bereich zu entscheiden.
Erwägungsgrund 18 32020D0954Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen